AGBs
Vermietung von Dekoration, Veranstaltungsbedarf und sonstigen Artikel
1.1 Mietvertrag
Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das Angebot per E-Mail bestätigt hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe/Aufbau der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe/Abbau der gemieteten Gegenstände.
​
1.2 Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit
(= 4 Tage). Alle Preise gelten für die Selbstabholung und sind exkl. Reinigung, jedoch bereits inklusive der gesetzlichen MwSt (19%). Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Reinigung, Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
​
1.3 Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag ist nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Übergabe der Mietgegenstände, fällig.
​
1.4 Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 4 Tagen, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter/die Mieterin die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter/die Mieterin die Vermieterin spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.​
​
1.5 Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter/die Mieterin über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter/die Mieterin haftet während der Mietdauer bis zur Rückgabe für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter/die Mieterin verantwortlich.
​
1.7 Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter/die Mieterin die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt. Der Mieter/die Mieterin haftet der Vermieterin gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen die Vermieterin geltend machen.
​
1.8 Reinigung
Der Mieter/die Mieterin muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln. Die Vermieterin übernimmt gegen Aufpreis die Reinigung der Gegenstände, falls diese verschmutzt zurückkommen. Extreme Verschmutzungen durch beispielsweise Wachs, Stiftflecken, Kaugummi, Kleber Reste, Stockflecken etc. werden zum Beschaffungspreis in Rechnung gestellt. Es sind keine Wunderkerzen oder offnes Feuer erlaubt, da die Gegenstände sonst Brandlöcher bekommen, ab dem ersten Brandloch wird die Ware zum Neubeschaffungspreis berechnet.
​
1.9 Stornierung
Der Auftrag muss vom Mieter/von der Mieterin schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
Nach Auftragsbestätigung kann die Buchung 14 Tage kostenlos storniert werden.
Stornierung bis 6 Monate vor Buchungstermin = 20 Prozent des Artikels / der gesamten Buchung
Stornierung bis 3 Monate vor Buchungstermin = 50 Prozent des Artikels / der gesamten Buchung
Stornierung bis 4 Wochen vor Buchungstermin = 75 Prozent des Artikels / der gesamten Buchung
Spätere Stornierung = 100 Prozent des Artikels / der gesamten Buchung
Bei Stornierung wird eine Rechnung per E-Mail an den Kunden verschickt.
​
1.10 Veröffentlichung
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände der Vermieterin aufgestellt werden, zu Marketingzwecken der Vermieterin Fotos zu machen.
​​
1.11 Sonstiges
Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er/sie verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unverändertem und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.
Änderungen der Personenanzahl werden bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung angenommen.